Hausordnung
1. Mieträume
1.1. Einzug / Auszug
Beim Einzug erhält jeder Mieter einen Zimmerschlüssel, der gleichzeitig die Haustüre schließt. Ebenso erhält er einen oder zwei Küchenfachschlüssel und einen Briefkastenschlüssel. Anhand der Inventarliste überprüft der Mieter mit einem Beauftragten der Verwaltung den ordnungsgemäßen Zustand des übergebenen Raumes und der Einrichtung; eventuelle Beanstandungen werden eingetragen.
Die Zuweisung der Mieträume erfolgt durch die Geschäftsführung des Hauses. Ein selbständiger Umzug innerhalb des Hauses ist nicht statthaft. Der Mietvertrag kann seitens des Mieters mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden; der Termin eines beabsichtigten Auszuges ist im Interesse der Nachmieter möglichst bald der Verwaltung des Hauses mitzuteilen.
1.2. Zimmer / Wohnungseinrichtung
Das Einbringen von kleineren privaten Möbeln und Teppichen ist in beschränktem Umfang gestattet. Die vom Haus gestellten Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, vertauscht, abgeändert oder abgebaut werden.
Es ist darauf zu achten, dass die Wände nicht beschädigt werden. Haken, Nägel oder Dübel dürfen nicht in die Wand geschlagen werden. Das Befestigen von Aufklebern und das Bekleben von Wänden, Decken, Türen und Einrichtungsgegenständen ist nicht gestattet.
Das Zimmer / die Wohnung ist regelmäßig ausreichend durch den Bewohner selbst zu reinigen und zu lüften. Insbesondere ist das Fenster regelmäßig innen und außen zu reinigen. Das Zimmer ist, in von der Verwaltung festgelegten Abständen, zu renovieren.
2. Gemeinschaftseinrichtungen
Küche, Dusche, WC und alle anderen gemeinschaftlich benutzten Einrichtungen sind Ihrer pfleglichen Rücksichtnahme besonders empfohlen. Verlassen Sie diese Räume so, wie Sie sie vorzufinden wünschen; nehmen sie Rücksicht auf die Interessen der übrigen Hausbewohner.
2.1. Küchen
Jedem Bewohner stehen in der gemeinsamen Küche ein Fach (eventuell zwei Fächer) für Geschirr und Lebensmittel zur Verfügung. Sie werden aufgefordert, Ihre Lebensmittel dort und nicht in Ihrem Zimmer aufzubewahren. Die Zubereitung von Mahlzeiten in den Zimmern ist nicht gestattet. Auf den Fensterbrettern dürfen Lebensmittel und Essensreste nicht abgestellt werden. Desgleichen keine Töpfe und kein Geschirr. Das Füttern von Tauben ist untersagt.
Die Sauberhaltung der Küche ist Sache der Benutzer. Anweisungen an das Hauspersonal werden ausschließlich durch die Verwaltung erteilt. Die Bewohner einer Wohngruppe können für Ihre Küche und andere Gemeinschaftseinrichtungen – falls erforderlich – eine verbindliche Benutzerordnung beschließen. Wiederholte, insbesondere Nichtbeachtung der Benutzerordnung wird im Sinne des § 4 des Mietvertrages als gemeinschaftswidriges Verhalten gewertet. Die Anschaffung von Putzmaterial wird von den Wohngruppen intern geregelt.
2.2. Wasch- und Trockenmaschinen
Den Bewohnern stehen in gesonderten Räumen elektrische Wasch- und Trockenmaschinen zur entgeltlichen Benutzung zur Verfügung. Die Gebrauchsanweisungen sind zu beachten. Sie werden gebeten, zum Waschen und Trocknen ausschließlich die hierfür eingerichteten Räume und nicht die Mieträume oder Flure zu benutzen.
2.3. Abstellen von Fahrzeugen
Fahrräder, Mopeds und Motorräder sind in den dafür vorgesehenen Räumen, Ständern oder Flächen abzustellen. Das Abstellen auf den Fluren ist untersagt.
3. Gemeinschaftsräume
Die Gemeinschaftsräume stehen entsprechend Ihrer Zweckbestimmung und den Anordnungen der Verwaltung zur Verfügung. Für die Durchführung von Feiern und Veranstaltungen ist die Genehmigung der Geschäftsleitung erforderlich. Es besteht im Wohnheim auf allen Verkehrsflächen, Gemeinschaftsräumen und Küchen Rauchverbot.
4. Außenanlage
Die Grünflächen des Studentenhausgeländes können im Interesse einer ungestörten Studienarbeit für sportliche Zwecke nur bedingt genutzt werden.
Verunreinigungen der Außenanlage, Wege und Gänge sind zu unterlassen. Die Reinigung und die Schneeräumung der Wege erfolgt durch die Hausverwaltung. Diese Arbeiten dürfen nicht behindert werden. Insbesondere dürfen keine Gegenstände die die Wege versperren abgestellt werden.
5. Weitere Regelungen im Haus
5.1. Lärmvermeidung
Lärm und sonstige Störungen im Wohnbereich des Studentenwohnheims – insbesondere in den Küchen, Fluren, Zimmer und Appartements- sind im Hinblick auf Studium und wissenschaftliche Arbeit zu vermeiden. Für Musikübungen, Flurfeste und Festivitäten sind grundsätzlich die entsprechenden Räume (ggf. nach Genehmigung) zu nutzen.
In der Zeit von 13.00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 8:00 Uhr ist im eigenen Interesse im Wohnbereich auf unbedingte Ruhe zu achten.
5.2. Abfallentsorgung und Ökologie
Der Müll muss, soweit möglich, aus ökologischen Gründen und aus Gründen der Geringhaltung von Nebenkosten nach Arten zu trennen (Glas, Papier, „Grüner Punkt“ , Restmüll) und zu den dafür vorgesehenen Behältnissen (Mülltonnen) zu bringen.
Die Bewohner sind im eigenen Interesse zu einem sparsamen Umgang mit Strom und Wasser aufgefordert.
5.3. Schäden
Schäden im Haus sind zur Vermeidung von Folgeschäden und Gefahren unverzüglich der Verwaltung zu melden.
Bei schuldhafter oder fahrlässiger Verursachung von Schäden durch den Mieter oder seiner Besucher besteht Ersatzpflicht des Mieters. Für innerhalb einer Wohneinheit (Etage) verursachte Schäden, deren Urheber nicht feststellbar sind, können die Kosten anteilig auf alle Bewohner der Etage umgelegt werden.
5.4. Besuche
Jeder Bewohner ist für das Verhalten seiner Besucher gegenüber der Mietergemeinschaft wie gegenüber dem Vermieter persönlich verantwortlich. Insbesondere hat der Mieter darauf zu achten, dass die von der Hausverwaltung festgelegten Regelungen von den Besuchern eingehalten werden. Im Übrigen wird auf Ziffer 5.1. der vorliegenden Hausordnung verwiesen.
5.5. Gemeinschaftsaufgaben
Die Heimbewohner versehen die Gemeinschaftsaufgaben (z.B. Mülldienst).
5.6. Krankheit
Infektionskrankheiten und andere ernsthafte Erkrankungen sind unverzüglich der Verwaltung zu melden.
5.7. Hausrecht
Das Hausrecht wird vom Geschäftsführer und dessen Beauftragten ausgeübt
5.8. Verstöße gegen Mietvertrag und Hausordnung
Verstöße gegen Mietvertrag oder die Hausordnung können die Kündigung nach sich führen.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und wird durch die Unterschrift auf dem jeweils gültigen Mietvertrag anerkannt.